Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Software-as-a-Service-Plattform „ReviewBird“

Schild Roth SEO Agentur GmbH, Bismarckstr. 1–3, 50672 Köln

Fassung 2.0.0 · Stand 12. August 2026

Präambel

ReviewBird ist eine cloudbasierte Softwarelösung zur Automatisierung von Bewertungsanfragen und zur Verwaltung von Kundenfeedback. Die Plattform richtet sich branchenübergreifend an Unternehmen und selbstständig tätige Berufsträger mit terminbasierten oder vorgangsbezogenen Geschäftsmodellen, etwa Praxen und Kliniken, Kanzleien und Beratungsberufe, Salons und Kosmetikstudios, Hotels und Beherbergungsbetriebe, Makler, Sachverständige und vergleichbare Dienstleister. Sie kann insbesondere Daten aus vom Kunden eingesetzten Termin-, Kalender-, CRM- oder sonstigen Verwaltungssystemen übernehmen, Bewertungsanfragen per SMS oder E-Mail versenden, internes Feedback erfassen und den Zugang zu öffentlichen Bewertungsplattformen ermöglichen.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gelten ergänzend die gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung und die dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Für Kunden, die einer gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, gilt ergänzend die zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Lizenzbedingungen“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „ReviewBird“ zwischen der Schild Roth SEO Agentur GmbH, Bismarckstr. 1–3, 50672 Köln (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden. Diese Lizenzbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die ReviewBird im Registrierungs-, Bestell- oder Freischaltungsprozess in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bucht.

(4) „Endkunden“ sind die Personen, deren Kontaktdaten oder Feedback der Kunde mithilfe von ReviewBird verarbeitet. Hierzu können je nach Branche insbesondere Patienten, Mandanten, Gäste, Käufer oder sonstige Leistungsempfänger gehören.

(5) „Kundendaten“ sind alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder ein von ihm angebundenes Drittsystem in ReviewBird übermittelt, die durch die vertragsgemäße Nutzung für den Kunden erzeugt werden oder die ReviewBird im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hierzu gehören nicht die Software, interne Systemdaten des Anbieters und solche technischen Informationen, die keinen Bezug zum Kunden oder zu dessen Nutzung aufweisen.

(6) „Anfrage“ ist jede vom Kunden ausgelöste oder nach seinen Einstellungen automatisiert versandte Nachricht an einen Endkunden per SMS oder E-Mail. Maßgeblich für die Zählung ist die Übergabe der Nachricht an den jeweiligen Versanddienstleister; wiederholte Zustellversuche derselben Nachricht werden nicht erneut gezählt.

(7) „Konto“ (Benutzerkonto) ist der einmalig auf den Kunden angelegte Zugang zur Plattform. „Geschäftsentität“ ist eine vom Kunden unter seinem Konto angelegte betriebliche Einheit (ein von ihm geführtes Unternehmen oder eine Marke); ein Konto kann mehrere Geschäftsentitäten umfassen. „Integration“ ist eine einer Geschäftsentität zugeordnete Bewertungseinheit, die Bewertungen auf genau einem Unternehmensprofil einer Bewertungsplattform (insbesondere einem Google-Unternehmensprofil) zusammenführt. Welche organisatorische Einheit einer Integration entspricht, bestimmt der Kunde; eine Integration kann insbesondere ein Standort (eine Betriebsstätte) sein, aber auch eine einzelne Person oder sonstige Einheit innerhalb eines Betriebs mit eigenem Unternehmensprofil. Eine Geschäftsentität kann mehrere Integrationen umfassen. „Subscription“ (Abonnement) ist das entgeltliche Nutzungsverhältnis für eine einzelne Integration. Die Abrechnung erfolgt je Integration; Konto und Geschäftsentität sind als solche unentgeltlich (§ 9).

(8) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(9) Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Im Übrigen gelten bei Widersprüchen in folgender Reihenfolge das vom Kunden angenommene Angebot beziehungsweise die Bestellung, die Anlagen zu diesen Lizenzbedingungen, die Leistungsbeschreibung und diese Lizenzbedingungen. Die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht für datenschutzrechtliche Regelungsgegenstände vor; die zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung geht hinsichtlich der dort geschützten Geheimnisse vor.

§ 2 Vertragsschluss, Benutzerkonto und Geld-zurück-Garantie

(1) Die Darstellung von ReviewBird auf Webseiten oder in sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt durch Abschluss des Registrierungs- oder Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Benutzerkontos, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.

(2) Vor Abgabe seiner Bestellung wird dem Kunden ermöglicht, diese Lizenzbedingungen in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen und zu speichern. Die Annahme wird mit der jeweils geltenden Fassung, Datum, Uhrzeit und Benutzerkonto protokolliert.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Der Kunde benennt mindestens eine zur Abgabe und Entgegennahme vertragsbezogener Erklärungen berechtigte Kontaktperson.

(4) Benutzerkonten sind personenbezogen oder dem Kunden eindeutig zugeordnet. Zugangsdaten dürfen nur berechtigten Nutzern zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn er einen Verlust, eine unbefugte Nutzung oder eine sonstige Gefährdung von Zugangsdaten vermutet.

(5) Geld-zurück-Garantie: Hat sich die Bewertungsfrequenz einer Integration im ersten vollen Kalendermonat ihrer entgeltlichen Laufzeit gegenüber dem Vergleichswert nach Absatz 6 nicht mindestens verdoppelt, erstattet der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen in Textform die für die betroffene Subscription bis dahin gezahlte Vergütung vollständig zurück. Voraussetzung ist, dass der Kunde das für die Subscription gebuchte monatliche Anfragenkontingent in diesem Kalendermonat vollständig ausgeschöpft hat und die Anfragen an gültige, zustellbare Empfängeradressen (bei SMS: gültige Mobilfunknummern) versendet wurden. Mit vollständiger Erstattung endet die betroffene Subscription; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(6) Bewertungsfrequenz im Sinne des Absatzes 5 ist die Anzahl der in dem maßgeblichen Zeitraum auf dem mit der Integration verknüpften Unternehmensprofil neu eingegangenen öffentlichen Bewertungen. Vergleichswert ist das arithmetische Mittel der monatlichen Bewertungsfrequenz in den zwölf Kalendermonaten vor Beginn der entgeltlichen Laufzeit (gleitender 12-Monats-Durchschnitt). Der Anbieter ermittelt beide Werte anhand der öffentlich zugänglichen Bewertungsdaten des verknüpften Unternehmensprofils und legt dem Kunden die Berechnung auf Verlangen offen. Eine kostenlose Testphase wird nicht gewährt.

(7) Struktur von Konto, Geschäftsentität und Integration: Mit der Registrierung legt der Kunde sein Konto an und nimmt diese Lizenzbedingungen als Rahmenvereinbarung an. Unter seinem Konto kann er eine oder mehrere Geschäftsentitäten anlegen und diesen jeweils eine oder mehrere Integrationen zuordnen. Für jede Integration wird eine gesonderte Subscription gebucht. Jede Subscription ist eine eigene Bestellung nach Absatz 1, kommt mit ihrer Freischaltung zustande und unterliegt diesen Lizenzbedingungen.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ReviewBird für die Dauer des Vertrags über eine Telekommunikationsverbindung zur Nutzung bereit. Eine Überlassung der Software im Quell- oder Objektcode erfolgt nicht.

(2) ReviewBird dient insbesondere der Übernahme und Verarbeitung von Termin- oder Vorgangsdaten, der automatisierten Auslösung von Bewertungsanfragen, dem diesbezüglichen Versand von SMS oder E-Mails an Endkunden, der Bereitstellung von Feedback- und Bewertungsseiten sowie der Anzeige und Auswertung von Feedback- und Bewertungsinformationen. Der konkret geschuldete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif, dem Bestellvorgang und Anlage 1.

(3) Nicht gebuchte, als „optional“, „Beta“, „Test“, „Vorschau“ oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen sind nicht geschuldet. Kundenspezifische Entwicklungen, Anpassungen oder Beratungsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Support ist untrennbarer Bestandteil des ReviewBird-Angebots und in jedem Tarif enthalten; die Plattform ist nicht ohne Support buchbar. Inhalt und Umfang des Supports richten sich abschließend nach § 6 und Anlage 1. Ein gesonderter Supportvertrag wird nicht geschlossen.

(5) Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, nicht jedoch eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewertungen, eine bestimmte Sternebewertung, eine Platzierung in Suchmaschinen, Bewertungsplattformen oder KI-Diensten oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.

(6) Soweit der Anbieter Mustertexte, technische Hinweise oder Einrichtungshilfen bereitstellt, handelt es sich ohne ausdrückliche gesonderte Beauftragung nicht um Rechts- oder Steuerberatung. Die Prüfung, ob der konkrete Einsatz von ReviewBird im Verantwortungsbereich des Kunden rechtmäßig und für dessen Branche geeignet ist, verbleibt beim Kunden.

§ 4 Einrichtung und Anbindung von Drittsystemen

(1) Soweit dies zum gebuchten Leistungsumfang gehört, unterstützt der Anbieter die technische Anbindung von Termin-, Kalender-, CRM-, Praxisverwaltungs- oder sonstigen Drittsystemen. Die unterstützten Systeme, Zugriffswege und Datenfelder ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem Einrichtungsprozess.

(2) Die Anbindung eines Drittsystems und der Abruf von Daten aus einem Drittsystem erfolgen ausschließlich auf Veranlassung des Kunden. Der Kunde hinterlegt die Zugangsdaten zu dem jeweiligen Drittsystem selbst in dem allein ihm zugänglichen Bereich seines Benutzerkontos, konfiguriert die Übernahme selbst und startet den Abgleich selbst. Der Anbieter erhält keine Kenntnis von diesen Zugangsdaten und ruft ohne eine vom Kunden ausgelöste oder von ihm eingerichtete Veranlassung keine Daten aus einem Drittsystem ab.

(3) Der Kunde schafft die für die Anbindung erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Er darf ausschließlich solche Konten, Systeme, Daten und Zugangsmöglichkeiten anbinden oder bereitstellen, zu deren Nutzung und Freigabe er berechtigt ist. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die von ihm eingerichtete Anbindung und der von ihm veranlasste Abruf mit den für das jeweilige Drittsystem geltenden vertraglichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen vereinbar sind. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden.

(4) Die Funktionsfähigkeit einer Integration kann von Systemen, Schnittstellen, Freigaben und technischen Vorgaben Dritter abhängen. Der Anbieter schuldet nicht die unveränderte oder dauerhafte Verfügbarkeit eines fremden Systems. Er wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um eine vereinbarte Integration bei Änderungen des Drittsystems anzupassen oder eine geeignete Alternative anzubieten, soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist.

(5) Der Anbieter darf eine Integration vorübergehend beschränken oder aussetzen, wenn dies aufgrund einer technischen Änderung, einer Sicherheitsgefährdung, einer Störung des Drittsystems, einer Beanstandung des Drittanbieters oder sonstiger konkreter technischer, sicherheitsbezogener oder rechtlicher Umstände erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich, soweit keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

(6) Entfällt eine für den Vertragszweck wesentliche Integration dauerhaft und kann der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine wirtschaftlich und funktional zumutbare Alternative bereitstellen, ist jede Partei berechtigt, den von dem Wegfall betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

(7) Soweit für Bewertungs- oder Feedbackseiten ein Plug-in, eine Subdomain, ein DNS-Eintrag oder eine E-Mail-Adresse unter der Domain des Kunden eingerichtet wird, bleiben Domain, Inhalte und kundenseitige Systeme im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Einzelheiten der Einrichtung, Pflege und Beendigung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

§ 5 Versand von SMS und E-Mails

(1) ReviewBird kann nach der Konfiguration durch den Kunden Nachrichten an Endkunden per SMS oder E-Mail auslösen. Absender, Nachrichtentext, Auslöseereignis, Versandzeitpunkt, Empfängerkreis, Wiederholungen und Sperrfristen richten sich nach den vom Kunden gewählten Einstellungen und den technischen Vorgaben der Plattform.

(2) Der Kunde ist für die Auswahl der Empfänger, die inhaltliche Richtigkeit der Nachrichten und das Vorliegen der für den Versand erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen verantwortlich. Er muss Einwilligungen und Widerrufe in geeigneter Weise dokumentieren und dem Anbieter die für eine automatisierte Berücksichtigung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde beachtet insbesondere, dass eine im Rahmen der Terminabwicklung erteilte Einwilligung eine Einwilligung in den Empfang von Bewertungsanfragen zu Werbezwecken nicht ersetzt.

(3) Der Anbieter sieht plattformseitig eine Frequenzbegrenzung vor: An denselben Endkunden wird höchstens eine Anfrage innerhalb von sechs Monaten versandt. Die Begrenzung kann vom Kunden nicht aufgehoben werden. Nachrichtentexte enthalten keine Namen von Endkunden.

(4) Der Kunde darf ReviewBird nicht zum unaufgeforderten Versand rechtswidriger Werbung, zur Verschleierung des Absenders oder zu sonst missbräuchlichen Nachrichten verwenden. Der Anbieter ist berechtigt, zum Schutz von Empfängern und Systemen weitere technische Versandgrenzen und Sperrlisten vorzusehen.

(5) Widerrufe, Abmeldungen und sonstige Erklärungen von Empfängern, die dem Kunden unmittelbar zugehen, sind vom Kunden unverzüglich in den hierfür vorgesehenen Systemen zu erfassen. Soweit derartige Erklärungen beim Anbieter eingehen, wird er sie im Rahmen des technisch vorgesehenen Verfahrens an den Kunden weiterleiten oder verarbeiten.

(6) Der Versand erfolgt unter Einbindung von Telekommunikations-, E-Mail- oder sonstigen Versanddienstleistern. Die erfolgreiche und rechtzeitige Zustellung kann insbesondere von der Erreichbarkeit des Empfängers, Netzbetreibern, Spamfiltern und Drittdiensten abhängen und wird nicht garantiert.

(7) Für Anfragen, die das im gebuchten Tarif enthaltene Kontingent überschreiten, fallen die in § 9 und Anlage 1 ausgewiesenen Entgelte an.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support und Weiterentwicklung

(1) Der Anbieter stellt ReviewBird mit einer technischen Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalendermonat bereit. Maßgeblicher Übergabepunkt ist der Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet.

(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben angekündigte Wartungsfenster von insgesamt höchstens acht Stunden im Kalendermonat, notwendige Notfallwartungen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, höhere Gewalt sowie Ausfälle unberücksichtigt, die durch den Kunden, dessen Systeme oder von ihm eingesetzte Dritte verursacht werden.

(3) Planbare Wartungsarbeiten wird der Anbieter mit einem Vorlauf von mindestens 48 Stunden ankündigen und nach Möglichkeit außerhalb der Supportzeiten durchführen. Bei sicherheitskritischen oder dringenden Maßnahmen kann eine vorherige Ankündigung unterbleiben.

(4) Der Support ist in jedem Tarif enthalten. Er wird montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht. Supportkanal ist die im Benutzerkonto ausgewiesene Support-E-Mail-Adresse beziehungsweise das dort bereitgestellte Ticketsystem.

(5) Der enthaltene Support umfasst die Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen, die Behebung von Mängeln nach Maßgabe des § 11, die Unterstützung bei der Einrichtung und Konfiguration im vereinbarten Umfang sowie die Beantwortung von Anwendungsfragen zur vertragsgemäßen Nutzung. Nicht umfasst und nur gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand geschuldet sind insbesondere Schulungen, umfangreiche Einrichtungs- oder Migrationsarbeiten, individuelle Entwicklungen, die Pflege von Kundendaten sowie die Unterstützung bei Störungen, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Drittsystems liegt.

(6) Störungsmeldungen werden entsprechend ihrer Auswirkung und Dringlichkeit bearbeitet. Verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie in Anlage 1 ausdrücklich vereinbart sind.

(7) Der Anbieter setzt für den Support ausschließlich Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet worden sind. Ein Zugriff auf personenbezogene Kundendaten erfolgt nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 3.

(8) Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang sind der bei Vertragsschluss vereinbarte Tarif und Anlage 1. Der Anbieter darf ReviewBird fortentwickeln, aktualisieren und technisch verändern, wenn dadurch der vereinbarte Vertragszweck und die wesentlichen Funktionen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Sicherheitsupdates und gesetzlich oder technisch notwendige Änderungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.

(9) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ihm verarbeiteten Daten. Einzelheiten, insbesondere zu Verschlüsselung, Berechtigungskonzept, Datensicherung und Wiederherstellung, ergeben sich aus der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung und den dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

§ 7 Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ReviewBird im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche oder berufliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die gebuchten Integrationen (Subscriptions) und die dafür jeweils vereinbarten Anfragenkontingente beschränkt. Jede Integration darf nur für das ihr zugeordnete Unternehmensprofil genutzt werden; eine Nutzung derselben Subscription für mehrere Unternehmensprofile ist nicht gestattet. Konzernunternehmen, Kooperationspartner oder sonstige Dritte dürfen ReviewBird nur nutzen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Der Kunde darf ReviewBird nicht vervielfältigen, vermieten, weiterverkaufen, öffentlich zugänglich machen, Sicherheitseinrichtungen umgehen oder die Software zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist.

(4) Sämtliche Rechte an ReviewBird, seiner technischen Struktur, Gestaltung, Dokumentation und Weiterentwicklung verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(5) Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten und Kundendaten sowie Endkundendaten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragserfüllung erforderlichen, zeitlich auf die Vertragsdauer und sachlich auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte ein.

(6) Der Anbieter darf nicht personenbezogene technische Betriebs- und Systemdaten, die weder Rückschlüsse auf Inhalte oder Endkunden noch auf einzelne Nutzer zulassen, in aggregierter Form zur Sicherung, Steuerung und Verbesserung der Plattform verwenden. Eine Verarbeitung von Kunden- oder Endkundendaten für eigene Werbe-, Profilbildungs-, Analyse- oder Trainingszwecke findet nicht statt.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wirkt in dem zur Einrichtung und zum Betrieb von ReviewBird erforderlichen Umfang mit. Er stellt insbesondere benötigte Informationen, Zugänge, Konfigurationen, Absenderdaten und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde schützt Benutzerkonten und Zugangsdaten nach dem Stand der Technik, nutzt angemessene Passwörter und Mehrfaktor-Authentifizierung, soweit angeboten, und entzieht ausgeschiedenen oder nicht mehr berechtigten Nutzern unverzüglich den Zugang. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangsdaten unbefugten Dritten zu überlassen.

(3) Der Kunde prüft die von ihm vorgenommenen Einstellungen, Datenzuordnungen, Nachrichtentexte und Automatisierungen vor der produktiven Nutzung. Er informiert den Anbieter unverzüglich über Fehler, Fehlversand, unberechtigte Zugriffe und sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse.

(4) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er beachtet insbesondere Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Berufsrecht, soweit diese auf seine Nutzung Anwendung finden.

(5) Der Kunde darf ReviewBird nicht verwenden, um Schadsoftware zu verbreiten, fremde Systeme oder Daten unbefugt abzurufen, technische Beschränkungen zu umgehen, die Plattform übermäßig zu belasten oder rechtswidrige Inhalte zu verarbeiten.

(6) Erkennt der Kunde eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung durch einen berechtigten Nutzer, hat er diese unverzüglich zu unterbinden und den Anbieter zu informieren, soweit dessen Maßnahmen erforderlich sind.

(7) Der Kunde ist für die handels-, steuer-, berufs- oder sonst gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung seiner Unterlagen und Daten verantwortlich. ReviewBird ist kein revisionssicheres Archiv, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde beachtet insbesondere, dass Endkundendaten nach Maßgabe des § 10 Abs. 5 nach sechs Monaten gelöscht werden.

§ 9 Tarife, Kontingente, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt je Integration. Für jede Integration wird eine gesonderte Subscription mit eigenem Tarif, eigenem monatlichen Anfragenkontingent, eigenem Abrechnungsintervall und eigener Vergütung gebucht. Unterhält der Kunde unter einer oder mehreren Geschäftsentitäten mehrere Integrationen, ist für jede Integration eine eigene Subscription zu buchen und zu vergüten. Das Konto und die Geschäftsentität als solche sind unentgeltlich. Die verfügbaren Tarife, die enthaltenen monatlichen Anfragenkontingente, die Grundvergütung sowie die Entgelte für Anfragen über Kontingent ergeben sich abschließend aus Anlage 1; maßgeblich ist der je Integration gewählte Tarif.

(2) Der Kunde wählt je Subscription im Bestellprozess ein Abrechnungsintervall. Bei monatlicher Abrechnung wird die Grundvergütung monatlich im Voraus berechnet. Bei jährlicher Abrechnung wird die Grundvergütung jährlich im Voraus berechnet; sie beträgt das Zehnfache der monatlichen Grundvergütung des jeweiligen Tarifs, so dass zwei Monate entgeltfrei sind. Unterschiedliche Integrationen desselben Kunden können verschiedene Tarife und Abrechnungsintervalle haben.

(3) Das im Tarif enthaltene Anfragenkontingent ist ein monatliches Bereitstellungskontingent je Integration (Subscription). Es steht zu Beginn jedes Vertragsmonats erneut in voller Höhe zur Verfügung. Kontingente werden nicht zwischen Integrationen übertragen oder zusammengerechnet. Nicht genutzte Anfragen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats; sie werden weder in den Folgemonat übertragen noch erstattet oder vergütet. Dies gilt bei jährlicher Abrechnung entsprechend; das Abrechnungsintervall lässt die monatliche Kontingentzuteilung unberührt.

(4) Überschreitet der Kunde das monatliche Kontingent, wird der Versand nicht unterbrochen. Für jede über das Kontingent hinausgehende Anfrage fällt das in Anlage 1 ausgewiesene, nach Tarif gestaffelte Entgelt an; die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden, sobald 80 % und sobald 100 % des Kontingents erreicht sind.

(5) Einmal innerhalb von jeweils zwölf Vertragsmonaten stellt der Anbieter Anfragen, die das monatliche Kontingent um nicht mehr als 10 % überschreiten, nicht in Rechnung (Toleranzkorridor). Ab der zweiten Überschreitung innerhalb desselben Zeitraums werden sämtliche über das Kontingent hinausgehenden Anfragen nach Absatz 4 abgerechnet.

(6) Der Kunde kann jederzeit in einen höheren Tarif wechseln (Upgrade). Das Upgrade wird sofort wirksam. Die Grundvergütung wird für den laufenden Abrechnungszeitraum zeitanteilig neu berechnet; bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Das Kontingent des höheren Tarifs steht ab Wirksamwerden für den laufenden Vertragsmonat in voller Höhe zur Verfügung, wobei bereits verbrauchte Anfragen angerechnet werden.

(7) Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) wird zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wirksam, bei monatlicher Laufzeit also zum Ende des laufenden Vertragsmonats, bei jährlicher Laufzeit zum Ende des laufenden Vertragsjahres. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Grundvergütung findet nicht statt.

(8) Einrichtungs-, Schulungs- und sonstige Zusatzleistungen werden nach den bei Beauftragung mitgeteilten und vereinbarten Stundensätzen beziehungsweise nach dem vereinbarten Aufwand vergütet.

(9) Rechnungen sind ab Zugang ohne Abzug fällig. Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe oder einen anderen in der Bestellung bezeichneten Zahlungsdienstleister erfolgen. Der Kunde erteilt die für die gewählte Zahlungsart erforderlichen Zahlungsaufträge und hält seine Zahlungsdaten aktuell.

(10) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(11) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter darf den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Ankündigung vorübergehend sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist. Die Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

(12) Der Anbieter kann die vereinbarte Grundvergütung sowie das Entgelt für Anfragen über Kontingent mit Wirkung zum Beginn eines Verlängerungszeitraums um bis zu 5 % erhöhen. Die Erhöhung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Ablauf der für die laufende Vertragsperiode geltenden Kündigungsfrist in Textform mitgeteilt. Für die laufende Vertragsperiode bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert. Eine Erhöhung ist erstmals nach zwölf Monaten seit Beginn der entgeltlichen Vertragslaufzeit und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten zulässig. Weitergehende Preisänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.

§ 10 Datenschutz, Kundendaten und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen geht diese Vereinbarung diesen Lizenzbedingungen vor.

(2) Der Kunde bleibt für Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung seiner Endkundendaten verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung, nach dokumentierten Weisungen des Kunden und in dem in der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung festgelegten Umfang.

(3) Personenbezogene Endkundendaten werden verschlüsselt gespeichert. Der Anbieter kann diese Daten im Admin-Backend im Normalbetrieb ausschließlich in verschlüsselter Form einsehen. Das Passwort des Kunden ist dem Anbieter nicht bekannt und für ihn nicht auslesbar; es liegt allein in der Verfügung des Kunden. Der Kunde hat ausschließlich in dem allein ihm zugänglichen Bereich seines Benutzerkontos Zugriff auf seine Endkundendaten im Klartext.

(4) Ein entschlüsselnder Zugang des Anbieters zu personenbezogenen Endkundendaten wird nur eingerichtet, wenn und soweit der Kunde einen Supportauftrag stellt, dessen Bearbeitung einen solchen Zugang erfordert. Der Zugang wird ausschließlich für den Zweck und die Dauer der jeweiligen Supportanfrage gewährt, auf das hierfür erforderliche Maß beschränkt, protokolliert und nach Erledigung der Supportanfrage wieder entzogen. Im Übrigen erfolgen Zugriffe von Beschäftigten des Anbieters auf personenbezogene Kundendaten nur, soweit dies zur Störungsbeseitigung, zur Sicherheit oder zur Erfüllung einer dokumentierten Weisung erforderlich ist; die Einzelheiten regelt die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Zugangsdaten des Kunden zu von ihm angebundenen Drittsystemen sind für den Anbieter nicht einsehbar.

(5) Endkundendaten werden nach Maßgabe des Löschkonzepts spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung automatisiert gelöscht. Vertrags-, Abrechnungs-, Einwilligungs-, Sicherheits- und Zugriffsprotokolle werden für die Dauer aufbewahrt, die zur Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten sowie zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; für Zugriffs- und Versandprotokolle beträgt diese Dauer drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Einzelheiten regelt die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.

(6) Der Anbieter setzt Unterauftragnehmer entsprechend der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ein. Die jeweils aktuelle Liste sowie das dort geregelte Informations- und Widerspruchsverfahren gelten ergänzend.

(7) Mit Kunden, die einer gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen – etwa Angehörige der Heilberufe oder der rechts- und steuerberatenden Berufe –, schließt der Anbieter vor der Verarbeitung entsprechender Geheimnisse eine zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese geht bei Widersprüchen hinsichtlich der geschützten Geheimnisse diesen Lizenzbedingungen vor.

(8) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nach ihrer Art oder Kennzeichnung vertrauliche Informationen geheim. Sie verwenden diese ausschließlich zur Vertragsdurchführung und machen sie nur solchen Personen zugänglich, die sie hierfür benötigen und entsprechend verpflichtet sind.

(9) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig, ist die andere Partei vorab zu informieren.

(10) Die allgemeine Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse, Berufsgeheimnisse und personenbezogene Daten gilt sie so lange, wie deren Schutzbedürftigkeit oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

§ 11 Mängelrechte

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass ReviewBird im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen aufweist und für den vereinbarten und in Anlage 1 beschriebenen Verwendungszweck geeignet ist. Unerhebliche Abweichungen und Beeinträchtigungen begründen keine Mängelansprüche.

(2) Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich über den in § 6 Abs. 4 vorgesehenen Supportkanal und beschreibt sie so genau wie möglich. Er unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei Analyse und Behebung.

(3) Der Anbieter kann einen Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Bereitstellung einer Umgehungslösung oder Ersatz der betroffenen Funktion beheben, sofern der Vertragszweck hierdurch gewahrt bleibt.

(4) Mängelrechte bestehen nicht, soweit die Beeinträchtigung auf einer vertragswidrigen Nutzung, ungeeigneten kundenseitigen Systemen, einer nicht abgestimmten Veränderung, einer Überschreitung vereinbarter Nutzungsmengen oder einem außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Drittsystem beruht.

(5) Schlägt die Mangelbeseitigung trotz angemessener Fristsetzung fehl und ist die Nutzung wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen. Das Recht zur Selbstbeseitigung und zum Ersatz hierfür erforderlicher Aufwendungen ist außer in dringenden Fällen ausgeschlossen.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. § 12 bleibt unberührt.

§ 12 Haftung und Freistellung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung des Zugangs zu ReviewBird und der vereinbarten Kernfunktionen zur Übernahme von Vorgangsdaten sowie zur Auslösung von Bewertungsanfragen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Absatz 2 je Schadensereignis auf einen Betrag in Höhe der zwölffachen monatlichen Grundvergütung und je Vertragsjahr auf einen Betrag in Höhe der vierundzwanzigfachen monatlichen Grundvergütung begrenzt. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses geltende Summe der monatlichen Grundvergütungen aller aktiven Subscriptions des Kunden; bei jährlicher Abrechnung gilt ein Zwölftel der jeweiligen Jahresvergütung als monatliche Grundvergütung.

(4) Für Verzögerungen, Ausfälle oder Datenverluste in Systemen und Netzen Dritter haftet der Anbieter nur, soweit er die Ursache zu vertreten hat. Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, Entscheidungen oder Maßnahmen öffentlicher Bewertungsplattformen oder sonstiger Drittdienste. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

(5) Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, mittelbarer Schäden und Folgeschäden sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen typischerweise vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechts- oder vertragswidrigen Nutzung von ReviewBird, rechtswidrigen Kundendaten oder Inhalten oder einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus § 4 Abs. 3, § 5 oder § 8 beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, überlässt ihm im angemessenen Umfang die Verteidigung und trifft ohne dessen Zustimmung keine nachteiligen Anerkenntnisse oder Vergleiche.

§ 13 Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung

(1) Das Konto und die Rahmenvereinbarung bestehen, solange dem Kunden mindestens eine Subscription zugeordnet ist. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich je Subscription (je Integration) nach den folgenden Absätzen. Die entgeltliche Laufzeit einer Subscription beginnt mit ihrer Freischaltung.

(2) Der Kunde wählt je Subscription bei deren Buchung zwischen zwei Laufzeitmodellen:

a) Monatslaufzeit: Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.

b) Jahreslaufzeit: Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Das Recht des Kunden, einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu einer eigenen IKT-Infrastruktur nach § 14 Abs. 5 mit einer Frist von höchstens zwei Monaten einzuleiten, bleibt von Absatz 2 unberührt. Für die hieraus folgende vorzeitige Beendigung gilt § 14 Abs. 12.

(4) Die Kündigung kann in Textform oder über die hierfür im Benutzerkonto vorgesehene Funktion erklärt werden.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung mit angemessener Frist zur Abhilfe erforderlich.

(6) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen § 4 Abs. 3, § 5, § 7 oder § 8 verstößt, den Betrieb oder die Sicherheit von ReviewBird gefährdet oder mit Entgelten in Höhe von zwei monatlichen Grundvergütungen in Verzug ist.

(7) Statt einer Kündigung darf der Anbieter den Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Sicherheitsgefahr, zur Verhinderung fortgesetzter Rechtsverletzungen oder wegen erheblichen Zahlungsverzugs erforderlich und gegenüber einer Kündigung das mildere Mittel ist. Der Anbieter informiert den Kunden und hebt die Sperre nach Wegfall des Grundes unverzüglich auf.

(8) Jede Subscription kann unabhängig von den übrigen gekündigt werden; die Kündigung einer Integration lässt die übrigen Subscriptions des Kunden unberührt. Eine Sperrung nach Absatz 7 oder eine außerordentliche Kündigung kann auf die betroffene Subscription beschränkt werden, soweit der Grund nur diese betrifft. Das Konto und die Rahmenvereinbarung enden, wenn die letzte Subscription des Kunden beendet ist; ein Konto ohne aktive Subscription darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 30 Kalendertagen schließen.

§ 14 Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel

(1) Nach Vertragsende beendet der Anbieter den automatisierten Versand und sperrt den produktiven Zugang. Der Kunde kann seine exportierbaren Kundendaten innerhalb eines Abrufzeitraums von 30 Kalendertagen ab Vertragsende in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (CSV und JSON) abrufen oder deren Übermittlung an einen von ihm bezeichneten Empfänger verlangen, soweit dem keine Rechte Dritter oder zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Der Abruf erfolgt auf Anforderung des Kunden in Textform; der Anbieter stellt die Daten innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Anforderung über einen gesicherten, zeitlich befristeten Zugang bereit. Für den Abruf innerhalb des gesetzlichen Rahmens fallen keine Entgelte an.

(2) Exportiert werden können nur solche Daten, die im Zeitpunkt der Anforderung noch gespeichert sind. Der Anbieter unterhält für Endkundendaten ein Löschkonzept mit einer Speicherdauer von sechs Monaten ab Erhebung (§ 10 Abs. 5); ältere Endkundendaten stehen für einen Export nicht mehr zur Verfügung. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung im Einzelfall vereinbart oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Löschzyklus von 30 Kalendertagen gelöscht oder überschrieben und bis dahin gesperrt.

(3) Vertrags-, Abrechnungs-, Einwilligungs-, Sicherheits- und Zugriffsprotokolle werden nur in dem Umfang und für die Dauer gespeichert, die sich aus der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung, dem Löschkonzept oder gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergibt. Eine pauschale Weiterverwendung von Endkundendaten für eigene Zwecke des Anbieters findet nicht statt.

(4) ReviewBird wird als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 bereitgestellt. Ergänzend zu den Absätzen 1 bis 3 gelten für Anbieterwechsel, Datenportabilität und parallele Nutzung die Absätze 5 bis 13. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(5) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit einen Wechsel zu einem Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart, zu einer eigenen IKT-Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangen. Das Wechselverlangen ist in Textform zu erklären und soll das Wechselziel, die betroffenen Daten und einen gegebenenfalls bevollmächtigten Empfänger bezeichnen. Die für die Einleitung des Wechsels geltende Kündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate.

(6) Der Anbieter unterstützt den Wechsel nach Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb eines Übergangszeitraums von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen. Ist dieser Zeitraum aus technischen Gründen nicht einzuhalten, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens unter Angabe der Gründe und eines alternativen Übergangszeitraums, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.

(7) Während des Übergangszeitraums erhält der Anbieter die vertraglich vereinbarten Funktionen aufrecht, wahrt ein hohes Sicherheitsniveau und informiert den Kunden über bekannte Risiken für die Kontinuität. Der Kunde und ein von ihm beauftragter übernehmender Anbieter wirken angemessen mit.

(8) Die exportierbaren Datenkategorien und digitalen Vermögenswerte sowie die verfügbaren Exportformate, technischen Beschränkungen und das Wechselverfahren werden in Anlage 2 sowie in einer ständig verfügbaren Online-Information unter https://dashboard.reviewbird.io/legal/data-export abschließend bezeichnet. Die Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Geschäftsgeheimnisse und Rechte des Anbieters sowie geschützte Daten Dritter bleiben gewahrt, soweit deren Herausgabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

(9) Für die Dauer des Wechselverfahrens stellt der Anbieter dem Kunden und dem von diesem bezeichneten übernehmenden Anbieter unentgeltlich eine offene Schnittstelle sowie die zu deren Nutzung erforderliche Dokumentation zur Verfügung, soweit und in dem Umfang, wie dies nach Art. 30 der Verordnung (EU) 2023/2854 erforderlich ist.

(10) Der Vertrag gilt mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels als beendet. Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Abschluss des Wechsels und löscht die exportierten Daten nach Ablauf des Abrufzeitraums gemäß Absatz 2.

(11) Bis zum 11. Januar 2027 können für einen Wechsel nur solche Wechselentgelte verlangt werden, die gesetzlich zulässig und auf die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen tatsächlichen Kosten begrenzt sind. Ab dem 12. Januar 2027 erhebt der Anbieter keine Wechselentgelte. Entgelte für Standarddienste bis zum Abschluss des Wechsels und für zusätzlich beauftragte, über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehende Leistungen bleiben unberührt.

(12) Führt ein Anbieterwechsel zu einer Beendigung des Vertrags vor Ablauf einer vereinbarten Jahreslaufzeit, schuldet der Kunde eine verhältnismäßige Entschädigung in Höhe von 50 % der für die verbleibende Laufzeit vereinbarten Grundvergütung. Bei Monatslaufzeit fällt keine Entschädigung an. Die bei Vertragsschluss mitgeteilten Standarddienstentgelte und gegebenenfalls zulässigen Wechselentgelte bleiben unberührt.

(13) Die gesetzlichen Rechte des Kunden zur parallelen Nutzung eines weiteren Datenverarbeitungsdienstes bleiben unberührt. Der Anbieter beseitigt die von ihm zu vertretenden technischen, vertraglichen und organisatorischen Hindernisse und unterstützt die Datenportabilität nach Maßgabe des Art. 34 der Verordnung (EU) 2023/2854.

§ 15 Änderungen der Leistungen und dieser Lizenzbedingungen

(1) Der Anbieter darf die Leistungen nach Maßgabe von § 6 Abs. 8 ändern. Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Einschränkung einer vereinbarten wesentlichen Funktion, wird der Anbieter sie mindestens sechs Wochen vorher ankündigen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen, wenn ihm die Fortsetzung nicht zumutbar ist.

(2) Der Anbieter kann diese Lizenzbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke, zur Anpassung an neue technische oder organisatorische Abläufe oder zur Einführung neuer Funktionen erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschoben wird.

(3) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Anbieter weist auf die Änderungen und ihre Folgen deutlich hin. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, der Vergütung oder der Haftung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, soweit nicht eine anderweitige Anpassung bereits nach diesen Lizenzbedingungen zulässig ist.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf einem außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignis beruht, das auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnte.

(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, länger andauernde rechtmäßige Arbeitskämpfe, Pandemien, flächendeckende Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen sowie erhebliche Cyberangriffe gehören, sofern die betroffene Partei die Auswirkungen nicht zu vertreten hat.

(3) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Ende des Ereignisses und bemüht sich um eine angemessene Schadensbegrenzung. Dauert die Leistungsstörung länger als 30 Kalendertage an und ist der Vertragszweck wesentlich beeinträchtigt, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs oder des Produkts ReviewBird auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, wenn dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen; der Kunde ist vorab zu informieren.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Änderungen der Kontaktdaten sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Bestandteil dieser Lizenzbedingungen sind Anlage 1 (Leistungs- und Konditionsübersicht) und Anlage 2 (Exportierbare Datenkategorien und Exportverfahren).

Anlage 1 – Leistungs- und Konditionsübersicht

Die nachstehenden Angaben sind Vertragsbestandteil in der im Bestellprozess ausgewählten Ausprägung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Tarife und Preise gelten je Integration (Subscription). Ein Konto kann mehrere Geschäftsentitäten und je Geschäftsentität mehrere Integrationen umfassen; für jede Integration ist eine eigene Subscription zu buchen. Konto und Geschäftsentität sind unentgeltlich. Jede Subscription kann einen eigenen Tarif, ein eigenes Abrechnungsintervall und eine eigene Laufzeit haben und ist einzeln kündbar.

1. Tarife und Kontingente (je Integration)

Tarif Enthaltenes Kontingent Monatlich Jährlich Preis je Anfrage
Starter bis zu 50 Anfragen / Monat 99,00 € 990,00 € 1,98 €
Basic 51–100 Anfragen / Monat 199,00 € 1.990,00 € 1,99 €
Growth 101–300 Anfragen / Monat 279,00 € 2.790,00 € 0,93 €
Pro 301–600 Anfragen / Monat 399,00 € 3.990,00 € 0,67 €
Individuell ab 601 Anfragen / Monat auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Grundvergütung das Zehnfache der monatlichen Grundvergütung; zwei Monate sind entgeltfrei. Die Spalte „Preis je Anfrage“ ist eine unverbindliche Vergleichsangabe auf Basis des vollen Kontingents.

2. Anfragen über Kontingent

Das Entgelt für Anfragen, die das monatliche Kontingent überschreiten, ist nach Tarif gestaffelt und gilt einheitlich für SMS und E-Mail:

Tarif Entgelt je zusätzlicher Anfrage Hinweis
Starter 1,96 € netto Upgrade in höheren Tarif regelmäßig günstiger
Basic 1,96 € netto Upgrade in höheren Tarif regelmäßig günstiger
Growth 1,00 € netto
Pro 0,67 € netto entspricht dem regulären Preis je Anfrage im Tarif Pro
Individuell nach Vereinbarung
Regelungspunkt Vereinbarung
Abrechnung monatlich nachträglich
Toleranzkorridor einmal je 12 Vertragsmonate bis 10 % Überschreitung entgeltfrei
Benachrichtigung bei Erreichen von 80 % und 100 % des Kontingents
Kontingentverfall monatlich; keine Übertragung, keine Erstattung

3. Vertragliche Eckdaten

Regelungspunkt Vereinbarung
Abrechnungseinheit je Integration (eigene Subscription je Integration); Konto und Geschäftsentität unentgeltlich
Struktur Konto → Geschäftsentität(en) → Integration(en); Subscription je Integration
Tarif / Produkt ReviewBird [je Integration im Bestellprozess gewählt]
Vertragsbeginn je Subscription mit Freischaltung
Geld-zurück-Garantie Verdopplung der Bewertungsfrequenz im ersten vollen Kalendermonat gegenüber dem 12-Monats-Durchschnitt, sonst vollständige Erstattung (§ 2 Abs. 5 und 6)
Laufzeitmodell je Subscription: Monatslaufzeit (Kündigung zum Monatsende) oder Jahreslaufzeit (12 Monate, Kündigungsfrist 2 Monate); jede Subscription einzeln kündbar
Tarifwechsel je Subscription: Upgrade sofort mit anteiliger Berechnung; Downgrade zum Ende der Laufzeit
Integrationen beliebig viele; je Integration eine eigene Subscription
Umfang je Subscription genau eine Integration (ein Unternehmensprofil)
Nachrichtenkanäle SMS und E-Mail
Frequenzgrenze max. 1 Anfrage je Endkunde in 6 Monaten
Support in jedem Tarif enthalten; Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr (außer Feiertage NRW); E-Mail / Ticket
Reaktionszeit nach Dringlichkeit; keine verbindliche Zusage
Verfügbarkeit 99,0 % im Kalendermonat
Wartungsfenster max. 8 Stunden im Kalendermonat, Ankündigung 48 Stunden vorher
Hosting Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum in Deutschland
Operative Löschfrist Endkundendaten 6 Monate ab Erhebung
Protokolle Zugriffs- und Versandprotokolle 3 Jahre ab Ende des Jahres der Vertragsbeendigung
Backup-Löschzyklus 30 Kalendertage
Datenexport Kategorien und Verfahren nach Anlage 2; Formate CSV und JSON

Anlage 2 – Exportierbare Datenkategorien und Exportverfahren

Diese Anlage bezeichnet abschließend die exportierbaren Datenkategorien und digitalen Vermögenswerte im Sinne des § 14 Abs. 8 sowie das Verfahren des Datenexports und des Anbieterwechsels. Sie wird in gleichlautender Fassung ständig unter https://dashboard.reviewbird.io/legal/data-export bereitgehalten.

1. Exportierbare Datenkategorien

Kategorie Umfang
Stammdaten des Kundenkontos Firmierung, Anschrift, Kontaktpersonen, Integrationen, Benutzerkonten (ohne Passwörter)
Endkunden-Kontaktdaten Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, interne Kennung – soweit im Zeitpunkt der Anforderung noch gespeichert
Einwilligungsstatus Status, Zeitpunkt, Kanal und Widerrufszeitpunkt der jeweiligen Einwilligung
Feedback und Bewertungen intern erfasste Freitext-Rückmeldungen und Bewertungen einschließlich Zeitstempel
Versand- und Zustellprotokolle Zeitpunkt, Kanal, Auslöseereignis und Zustellstatus je Anfrage
Konfigurationsdaten des Kunden vom Kunden selbst gesetzte Auslöseregeln, Sperrfristen und Absenderangaben
Abrechnungsdaten Rechnungen, Verbrauchsübersichten und Tarifhistorie

2. Nicht exportierbare Bestandteile

Nicht Gegenstand des Exports sind die folgenden Bestandteile, weil sie Geschäftsgeheimnisse oder geschützte Rechte des Anbieters oder Dritter darstellen oder keinen Bezug zum Kunden aufweisen:

Bestandteil Grund
Software, Quellcode, Systemarchitektur Rechte des Anbieters; § 3 Abs. 1
Auswertungs-, Scoring- und Priorisierungslogik Geschäftsgeheimnis des Anbieters
Vom Anbieter bereitgestellte Nachrichten- und Seitenvorlagen Geschäftsgeheimnis und Rechte des Anbieters
Automatisierungs-, Trigger- und Frequenzregeln der Plattform Geschäftsgeheimnis des Anbieters
Aggregierte Benchmark- und Vergleichsdaten Geschäftsgeheimnis; kein Kundenbezug
Interne System- und Sicherheitsprotokolle ohne Kundenbezug kein Kundenbezug; Sicherheitsinteresse
Daten anderer Kunden Rechte Dritter

3. Formate und Verfahren

Formate: CSV (UTF-8, Trennzeichen Semikolon) und JSON. Auf Wunsch des Kunden wird ausschließlich eines der beiden Formate bereitgestellt.

Anforderung: in Textform an die im Benutzerkonto ausgewiesene Support-Adresse, unter Angabe der gewünschten Datenkategorien und des Formats. Bei einem Wechselverlangen nach § 14 Abs. 5 sind zusätzlich das Wechselziel und ein etwaiger bevollmächtigter Empfänger zu bezeichnen.

Bereitstellung: innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Anforderung über einen gesicherten, zeitlich befristeten Downloadzugang oder auf Verlangen des Kunden unmittelbar an einen von ihm bezeichneten Empfänger.

Entgelte: Für den Export im gesetzlich vorgesehenen Umfang und für die Unterstützung des Anbieterwechsels fallen keine Entgelte an. Darüber hinausgehende Leistungen – insbesondere die Aufbereitung in einem herstellerspezifischen Zielformat, die inhaltliche Bereinigung von Daten oder die Begleitung der Migration – werden nach Aufwand vergütet.

Beschränkungen: Exportiert werden ausschließlich Daten, die im Zeitpunkt der Anforderung noch gespeichert sind. Endkundendaten unterliegen dem Löschkonzept nach § 10 Abs. 5 mit einer Speicherdauer von sechs Monaten ab Erhebung.